Letztendlich hat man einem Angeklagten vor dem Ingolstädter Schöffengericht nicht alles zweifelsfrei nachweisen können. Deshalb bekam ein 44-Jähriger wegen Diebstahl ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung, in das Urteil floss auch noch ein Drogendelikt mit ein. Eigentlich hatte man dem Mitarbeiter im GVZ vorgeworfen, teure Kameras aus der Audi-Produktion im Wert von über 220.000 Euro geklaut zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung entdeckten die Ermittler allerdings nur Diebesgut im Wert von rund 13.000 Euro. Dafür hatte der 44-Jährige auch ein Geständnis abgelegt, deshalb auch die Bewährungsstrafe.