Zwei Jahre auf Bewährung dazu eine hohe Geldstrafe von fast 300.000 Euro – eine 64-Jährige ist gestern vor dem Ingolstädter Landgericht wegen Sozialbetrugs verurteilt worden. Sie hatte als Geschäftsführerin eines Jugend-und Familienhilfe Unternehmens Stundenlöhne falsch abgerechnet und sich entsprechend einiges selbst ausbezahlt.