Mit Spannung haben Dieselfahrer das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erwartet. Bisher mussten Dieselhalter sittenwidrig getäuscht worden sein, um im Skandal um Thermofenster Schadenersatz zu bekommen. Nach einem EuGH-Urteil hat der Bundesgerichtshof das nun geändert. Wenn die Thermofenster-Technik nur in einem kleinen Temperaturbereich Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigt müssen Autohersteller grundsätzlich Schadenersatz zahlen. Dieses Grundsatzurteil verkündete eben der BGH. Geklagt hatten Autobesitzer gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Nun ist der Weg frei für Hunderttausende Betroffene des VW-Abgasskandals, die Schadenersatz wollen.