Müssen Autohersteller einem Fahrzeugbesitzer Schadenersatz zahlen, wenn einer ihrer manipulierten Dieselmotoren im Wagen eines anderen Herstellers verbaut wurde? Der Bundesgerichtshof hat jetzt geurteilt und nein gesagt. Damit scheiterte ein Dieselkunde, der einen Porsche Macan mit einem Audi-Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hatte, mit seiner Klage gegen Audi. Ansprüche können nur gegen den Hersteller des Fahrzeugs, in diesem Fall also Porsche geltend gemacht werden. Der BGH begründete das Urteil damit, dass der Autobauer die Bescheinigung ausgestellt hat, dass der Wagen den EU-Vorgaben entspreche. Damit habe der Hersteller des Motors nichts zu tun.