Bayern hat letztes Jahr eine neue Regel für die Grundwasserentnahme beschlossen. Besitzer von eigenen Brunnen zahlen dann Geld, wenn sie mehr als 5 Millionen Liter im Jahr entnehmen. Das Gesetz gilt ab dem ersten Juli. Das Umweltministerium empfiehlt, den genauen Zählerstand am ersten Juli festzuhalten. Den Link mit weiteren Infos zur Wassercentregel gibt’s bei uns auf der Homepage.