Im Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt hat der vorsitzende Richter einen wichtigen Punkt in Frage gestellt. Als er einen Antrag der Verteidigung ablehnte, gab er an, dass das Gericht nicht davon ausgehe, dass sich die Angeklagte und das Opfer zum Verwechseln ähnlich sehen würden. Deshalb sei auch kein weiterer Sachverständiger zu dieser Frage notwendig. Trotzdem gab es erneut Anträge der Verteidiger, unter anderem zu einem Genetik-Gutachten. Die Staatsanwaltschaft muss nun bis Dienstag darüber entscheiden, ein Prozessende ist nach wie vor nicht in Sicht.