Eine Frau in Neuburg muss sich jetzt wegen mehrerer Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz verantworten. Die 22jährige ließ Anfang Mai eine Drohne ohne erforderliche Genehmigung steigen. Erschwerend kommt dazu, dass es in einer militärischen Flugverbotszone passiert ist. Im Bereich der Polizei Neuburg gab es in diesem Jahr schon über 20 Vorfälle mit Drohnenflügen. Das Bußgeld dafür kann maximal 50.000 Euro betragen. Das taktische Luftwaffengeschwader Neuburg und die Polizeiinspektion Neuburg weisen daher nochmals darauf hin, dass es sich bei Neuburg um eine sogenannte militärische Kontrollzone handelt. Drohnenflüge innerhalb des Bereichs bedürfen einer Erlaubnis durch die Bundeswehr. Diese erfordert eine grundsätzliche Freigabe und eine konkrete Starterlaubnis durch die Bundeswehr. Das Mindestalter für einen Drohnenflug liegt bei 16 Jahren und es müssen je nach Art und Größe der Drohne entsprechende Kompetenznachweise, Kennzeichnungen für die Drohne und Versicherungsnachweise vorliegen. Zudem müssen auch die allgemeinen Verbotszonen beachtet werden, die in der Luftverkehrsordnung aufgeführt sind.