Ein Jahr – so lange muss ein 44-jähriger Schrobenhausener ins Gefängnis. Das Amtsgericht Neuburg hat den Mann heute für den Besitz von kinderpornografischen Bildern für schuldig befunden. Einer der Gründe für das Urteil: Der Vorbestrafte hatte an den drei Verhandlungstagen keine Reue gezeigt. Die Kripo Ingolstadt hatte vor zwei Jahren auf zwei Handys des Angeklagten mehr als ein Dutzend Bilder mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten entdeckt.