Keine unterhaltsamen öffentlichen Veranstaltungen an den Stillen Tagen – darauf hat das Landratsamt Eichstätt jetzt in einer Pressemitteilung hingewiesen. Gemeint sind unter anderem Tanzabende, der Betrieb von Spielhallen, Volksfeste, Zirkusvorstellungen, Theatervorführungen oder Kartenturniere. Auch der Betrieb von Geldspielautomaten in Gaststätten ist an diesen Tagen nicht erlaubt. Als Stille Tage gelten der Aschermittwoch, der Gründonnerstag, der Karfreitag und der Karsamstag. Zudem sind am Karfreitag Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
Hier die zeitlichen Regelungen:
Aschermittwoch (05. März 2025) von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Gründonnerstag (17. April 2025) von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Karfreitag (18. April 2025) von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Karsamstag (19. April 2025) von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr