In Schweitenkirchen hat es nicht nur vor der Kommunalwahl ordentlich rumort, auch im Nachgang geht es weiter. Hintergrund ist eine Liste, die aus verschiedenen Gründen nicht zugelassen wurde. Beim Landratsamt ging ein entsprechender Einspruch gegen die Gemeinderatswahl ein, das berichtet der Pfaffenhofener Kurier. Nun muss man klären, ob die Entscheidung der Schweitenkirchener Wahlleitung und die Ablehnung im Beschwerdeausschuss des Bezirks Oberbayern tatsächlich rechtens war.