Die Betreiber einer Ingolstädter Frauenarztpraxis müssen sich derzeit vor dem Oberlandesgericht in München verantworten. Die Eltern eines mittlerweile 18-Jährigen hatten die Verantwortlichen auf Schmerzensgeld verklagt. Ihr Kind kam dreieinhalb Monate zu früh zur Welt und erlitt Hirnblutungen. Der Vorwurf: Die Ärzte der Frauenarztpraxis hätten die Mutter bereits früher ins Krankenhaus einweisen müssen, um die Lungenreife des Kindes zu fördern. Die Lungenbehandlung hätte das Risiko einer Hirnblutung um die Hälfte reduziert, so ein Sachverständiger vor Gericht. Das Oberlandesgericht schlug einen Vergleich vor: Dieser sieht unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von 160-Tausend Euro vor, einen Vermögensausgleich von 70-Tausend Euro sowie Zahlung bei zukünftigen Schäden. Beide Parteien erbaten sich Bedenkzeit.