Eine 41-Jährige hat sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei verschiedenen Ärzten heroinartige Schmerzpflaster erschlichen. Außerdem musste sie sich vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht wegen Körperverletzung und Ladendiebstahls verantworten. Ein Gutachter attestierte der Angeklagten eine Schuldfähigkeit. Die Drogenabhängige muss wegen ihrer Taten für 26 Monate ins Gefängnis, wobei sie davon eineinhalb Jahre in einer geschlossenen Entzugsanstalt verbringen muss. Außerdem soll die derzeitige Bürgegeldempfängerin die Kosten des Verfahrens sowie den Schaden der Krankenkasse in Höhe von 12-Tausend Euro begleichen.