Besitzer von Freigänger-Katzen aufgepasst: Die Gemeinde Pörnbach ist ab dem kommenden Jahr Teil der Katzenschutzverordnung im Landkreis. Das bedeutet konkret, dass Tiere, die älter als fünf Monate und unkontrolliert draußen unterwegs sind, kastriert sein müssen. Außerdem müssen die Katzen per Mikrochip oder Ohrtätowierung registriert werden. Der Landkreis Pfaffenhofen möchte so die Zahl an freilebenden Katzen unter Kontrolle behalten. Die Verordnung gilt in Pörnbach ab Januar 2026.