Die Klage gegen einen Leitfaden für gendergerechte Sprache bei Audi ist endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht München wies jetzt die Berufung gegen ein Urteil des Ingolstädter Landgerichts vor einem Jahr ohne Verhandlung zurück. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass weitere Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätten. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Geklagt hatte ein Mitarbeiter von Volkswagen, der mit Audi-Mitarbeitern zu tun hat. Das Landgericht Ingolstadt hatte keinen rechtlichen Verstoß feststellen können. Der VW-Mitarbeiter müsse die Gender-Sprache nicht verwenden, weil die Vorgabe nur für Audi-Mitarbeiter gelte, so der Richter.