Die Schlagzeile ist vielen noch in Erinnerung – Kurz vor Ostern vergangenen Jahres hatte auf der A9 bei Schweitenkirchen ein LKW ein Auto erfasst, dessen Fahrer war ums Leben gekommen. Der Fall kam jetzt nochmal vors Landgericht Ingolstadt, nachdem der Brummifahrer gegen das ursprüngliche Urteil von zweieinhalb Jahren Gefängnis in Revision gegangen war. Vor dem Hintergrund, dass der 65-Jährige damals unter Medikamenteneinfluss stand, milderte die höhere Instanz das Strafmaß nun ab. Es bleibt zwar bei fahrlässiger Tötung, dafür muss der LKW-Fahrer nun drei Monate kürzer hinter Gitter, also zwei Jahre und drei Monate.