Ein Angriff auf einen Mitbewohner ist heute Nachmittag Gegenstand einer Verhandlung am Amtsgericht Neuburg. Dem Angeklagten wird nicht nur versuchte Nötigung, sondern auch gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Im konkreten Fall soll er im November vergangenen Jahres in Wolnzach einen Mitbewohner angegriffen haben. Dabei soll er auch mit einem spitzen Gegenstand in Richtung Brustkorb des Opfer gestochen haben, der Vorfall endete glimpflich.