Ingolstadt

Neuauflage beim Raserprozess - Gericht muss absichtliche Gefährdung klären

05. Februar 2025 , 05:17 Uhr

Bereits zum dritten Mal sind gestern vor dem Landgericht Ingolstadt die Akten um eine tödliche Geschwindigkeitsfahrt im Oktober 2019 aufgeschlagen worden. Der Bundesgerichtshof hatte zwei vorherige Urteile mit Gefängnisstrafen über drei Jahre und mehr einkassiert. Bei der Berufungsverhandlung muss nun geklärt werden, ob der 27-jährige Angeklagte mit seinem getunten Auto absichtlich eine möglichst hohe Geschwindigkeit erreichen wollte und so den Tod eines anderen Fahrers in Kauf genommen hatte. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Tötungsvorsatz aus, die Verteidigung von fahrlässiger Tötung. Nach drei weiteren Prozesstagen könnte Mitte März ein Urteil fallen.

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