Ein vier Jahre alter Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornos hat für einen Priester aus dem Bistum Eichstätt jetzt Konsequenzen. Papst Leo entließ ihn nach eingehender Prüfung des Falls durch die Zentralbehörde für Glaubenslehre. Der Geistliche, der damals im Landkreis Ansbach wohnte, verliert damit alle Rechte und Pflichten, die mit der Priesterweihe verbunden sind. Er darf keine Sakramente spenden, keine Gottesdienste mehr halten und er bekommt auch kein Gehalt mehr von der Diözese. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist die schwerste kirchenrechtliche Strafe, die gegen einen Geistlichen verhängt werden kann.