Neuburg-Schrobenhausen

Tipps für den Führerscheinumtausch

11. Dezember 2025 , 05:00 Uhr

Die nächste Frist für den Pflichtumtausch rückt näher: bis zum 19.Januar kommenden Jahres müssen alle Bürgerinnen und Bürger ihren Führerschein umtauschen, deren Fahrerlaubnis zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden ist. Da derzeit viele Anträge beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingehen, sind die Termine in der Führerscheinstelle schnell ausgebucht.
Die Behörde weist deshalb darauf hin, dass der Umtausch auch ohne Termin möglich ist. Bürgerinnen und Bürgern können den Antrag per Post schicken und werden informiert, sobald der neue Führerschein fertig ist.

Benötigt werden:
 ausgefülltes u. unterschriebenes Antragsformular
 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
 Kopie des Führerscheins
 Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses
Die Formulare sowie alle Informationen kompakt zusammengefasst stehen auf der Landkreis-Homepage bereit https://neuburg-
schrobenhausen.de/B%C3%BCrgerservice/Fachbereiche/Kommunalrecht-Verkehrswesen-%C3%96ffentliche-Sicherheit-und-
Ordnung/F%C3%BChrerschein-und-Zulassung/Fahrerlaubnisrecht/
Führerscheine können montags bis freitags von 7:30 bis 11:30 Uhr ohne Termin abgeholt werden. Vor Ort wird ein Warteticket benötigt; es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

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