Pfaffenhofen

Vorsorgen mit der Notfallmappe

04. April 2024 , 07:37 Uhr

Die im Jahr 2014 erstmals herausgegebene Notfallmappe des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm erweist sich weiterhin als „echter Renner“. In ihr sind alle wichtigen Regelungen für einen etwaigen Notfall zusammengefasst. Derzeit ist die 14. Auflage erhältlich.

Nicht selten können Menschen aufgrund von überraschenden Notsituationen nicht mehr selbst ihre Angelegenheiten regeln. „Es ist enorm wichtig, für diese unvorhersehbaren Lebenslagen Vorsorgemaßnahmen zu treffen“, so der Leiter der Betreuungsbehörde Manuel Hauptmann. Dazu gehören v.a. die Vorsorgevollmacht sowie die Betreuungs- und Patientenverfügung.

In der Notfallmappe sind alle wichtigen Dokumente und Informationen enthalten. Sie dient einem Angehörigen oder einer benannten Vertrauensperson im Bedarfsfall dazu, sich schnell und zielgerichtet einen umfassenden Überblick verschaffen und zielgerichtet handeln zu können. Dabei ist es notwendig, diese Person vorab darüber zu informieren, wo die Mappe zu finden ist.

In die Mappe können neben persönlichen Daten auch wichtige Rufnummern und Angaben für den Notfall/Notarzt (z.B. Einnahme von Medikamenten) aufgenommen werden. Wie ist jemand versichert? Welche Vorsorgeleistungen greifen? Wie sieht es mit der finanziellen Situation aus? Auch diese Angaben sind im Falle einer Notsituation für Angehörige oder Vertrauenspersonen wichtig und hilfreich. Am Ende der Notfallmappe befinden sich die wichtigen Vordrucke zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Die Notfallmappe ist kostenlos bei der Betreuungsbehörde und der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen, in der Außenstelle Nord – Vohburg, bei allen Gemeinde-, Markt- und Stadtverwaltungen des Landkreises, sowie der Ilmtalklinik Pfaffenhofen erhältlich.

Auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-pfaffenhofen.de ist die Notfallmappe ebenfalls zum Herunterladen eingestellt.

Zudem werden viele Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Veranstaltungen und persönlichen Beratungsterminen auf die Notwendigkeit hingewiesen, die erforderlichen Festlegungen für den Notfall zu regeln.

Die Beratung zur Vollmacht und Betreuungsverfügung ist kostenfrei und nach vorheriger Terminabsprache bei der Betreuungsbehörde möglich. Die Patientenverfügung sollte mit dem Hausarzt oder einem Hospizverein besprochen werden.

Die Betreuungsbehörde bietet außerdem die Beglaubigung der Vollmacht oder Betreuungsverfügung an. Die Kosten je Beglaubigung betragen 10 €. Auch hierfür ist eine vorherige Terminabsprache unbedingt erforderlich.

Bei Fragen zu einzelnen Themen oder der Vereinbarung eines Beratungs- oder Beglaubigungstermins (vorwiegend Montag und Dienstag) wenden Sie sich bitte an Frau Hufnagl, Tel. 08441 27-2222, Mail: betreuungsbehörde@landratsamt-paf.de.

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