Im Raserprozess ist der Angeklagte heute erneut zu einer Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26jährige nach einer Raserfahrt auf der A9 mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde eine tödlichen Unfall verursacht hat.Der Angeklagte war im Oktober 2019 mit seinem Sportwagen bei Ingolstadt nachts mit mindestens 233 km/h unterwegs, obwohl dort nur Tempo 100 erlaubt ist. Als ein Auto vor ihm die Spur wechselte, raste der 26jährige trotz Vollbremsung ins Heck des anderen Fahrzeugs.
Dessen 22jähriger Fahrer hatte keine Überlebenschance. Der Angeklagte war bereits einmal vom Landgericht Ingolstadt zu dreineinhalb Jahren verurteilt worden, diese Urteil wurde allerdings vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung nach Ingolstadt zurückverwiesen. In dem Verfahren ging es insbesondere um die Frage eines möglichen Tötungsvorsatzes, den der BGH im ersten Urteil als unzureichend herausgearbeitet kritisierte. Das Landgericht sah aber erneut kein Verhalten des Angeklagte, das eine Verurteilung wegen Totschlags rechtfertigen würde.