Im Landkreis Eichstätt lebt inzwischen eins von fünf Wolfsrudeln in Bayern. Eine ähnliche Entwicklung will der Neuburg-Schrobenhausener Landrat Peter von der Grün für seinen Landkreis verhindern. Für ihn sei die öffentliche Sicherheit für die Bürger wichtig. Das sagte er gestern im Rahmen eines Gesprächs mit Fachleuten:
Rechtlich ist das Töten des unter Schutz stehenden Wolfes bislang nur bei einer eindeutigen Gerfährdung von Menschen erlaubt. Aktuell gab es bisher einen bestätigten Wolfsnachweis im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Bei Rennertshofen wurde im September eine Hirschkuh gerissen.